Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026: Was du jetzt wissen musst



Die neue EU-Pflicht gilt für Online-Shops, Buchungen und digitale Dienstleistungen. Für Jimdo-Kund:innen: Wir sorgen dafür, dass der Button rechtzeitig bereitsteht.
Du bist Coach, Fotograf:in oder Heilpraktiker:in und denkst, der neue Widerrufsbutton betrifft nur klassische Online-Shops? Dann solltest du weiterlesen. Der Widerrufsbutton für Selbstständige und Dienstleister wird ab dem 19. Juni 2026 genauso Pflicht wie für große E-Commerce-Anbieter. Und viele Solo-Selbstständige in der DACH-Region unterschätzen gerade massiv, wer wirklich betroffen ist.
Kurz gesagt: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen EU-weit einen digitalen Widerrufsbutton bereitstellen, wenn sie über ihre Website Verträge mit Verbraucher:innen abschließen — egal ob Waren, Dienstleistungen oder digitale Produkte. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673, die in Deutschland (§ 356a BGB), Österreich und allen anderen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Wer sie ignoriert, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.
In diesem Artikel erfährst du, was der Widerrufsbutton genau ist, ob du als Dienstleister:in, Coach oder Online-Shop-Betreiber:in betroffen bist und was du bis Juni 2026 konkret tun solltest. Und falls du deine Website mit Jimdo betreibst: Wir sorgen dafür, dass die Lösung rechtzeitig bereitsteht — mehr dazu weiter unten.
Was ist der Widerrufsbutton überhaupt?
Der Widerrufsbutton ist eine gesetzlich vorgeschriebene digitale Funktion auf deiner Website. Mit einem Klick sollen Verbraucher:innen in Zukunft online geschlossene Fernabsatzverträge genauso einfach widerrufen können, wie sie sie abgeschlossen haben — also ohne E-Mail-Formular, ohne PDF-Ausdruck, ohne Brief per Post. Die Logik erinnert an den bekannten Bestellbutton: Was mit einem Klick möglich ist, soll mit einem Klick rückgängig gemacht werden können.
Rechtliche Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673. Sie wird in allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt — in Deutschland über § 356a BGB (veröffentlicht am 5. Februar 2026), in Österreich über das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. Ab dem 19. Juni 2026 gilt die Pflicht einheitlich EU-weit. Das Ziel: mehr Transparenz und ein einfacherer Widerruf für Verbraucher:innen.
Hinweis für Schweizer Anbieter:innen: Die Richtlinie gilt nicht direkt in der Schweiz. Sobald du aber gezielt Kund:innen in der EU bedienst, bist du genauso betroffen — unabhängig vom Unternehmenssitz.
Übrigens: Der Begriff „Button“ ist umgangssprachlich. Das Gesetz spricht von einer „Widerrufsfunktion“. In der Praxis kann das ein klar beschrifteter Button sein — aber auch ein deutlich hervorgehobener Link, wenn er genauso auffindbar ist.
Für wen gilt die Pflicht — auch wenn du keinen Online-Shop hast?
Das ist der Punkt, an dem sich die meisten täuschen. Die Widerrufsbutton-Pflicht betrifft nicht nur klassische Online-Shops mit Warenversand. Sie gilt für alle Unternehmen, die über eine Online-Benutzeroberfläche Verträge mit Verbraucher:innen abschließen — sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Konkret heißt das: Du bist wahrscheinlich betroffen, wenn du zu einer der folgenden Gruppen gehörst.
Dienstleister:innen mit Online-Buchung
Hier wird es für viele überraschend: Du bist Coach, Berater:in, Heilpraktiker:in, Fotograf:in, Yoga-Lehrer:in oder Kosmetiker:in und nimmst Buchungen über deine Website entgegen? Dann schließt du über eine Online-Benutzeroberfläche Verträge mit Verbraucher:innen ab. Die Widerrufsbutton-Pflicht gilt auch für dich — unabhängig davon, ob du einen klassischen Online-Shop betreibst oder nur ein Buchungssystem eingebunden hast.
Praktisches Beispiel: Ein Hochzeitsfotograf, der über seine Website ein Hochzeitspaket für 2.500 Euro verkauft. Eine Yoga-Lehrerin, die 10er-Karten online vertreibt. Eine Heilpraktikerin, die Termine über ein Buchungssystem anbietet. Alle drei brauchen ab Juni 2026 eine funktionierende Widerrufsfunktion auf ihrer Seite.
Online-Shops und Produktverkäufer:innen
Der klassische Fall. Du verkaufst über deine Website Waren — handgefertigte Produkte, Kunst, Bücher, Kaffee, Kleidung? Dann bist du betroffen. Das gilt auch, wenn du deine Produkte zusätzlich über Plattformen wie Etsy, eBay oder Amazon anbietest.
Anbieter:innen digitaler Produkte und Kurse
Du verkaufst Online-Kurse, E-Books, Templates, Coaching-Programme oder Abonnements? Auch hier greift die Widerrufspflicht, sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Gerade Kurs-Creator:innen und digitale Dienstleister:innen übersehen das häufig.
Wer ist nicht betroffen?
Ausgenommen sind reine B2B-Geschäfte — also Verträge ausschließlich mit anderen Unternehmen. Auch reine Informationswebsites ohne Vertragsabschluss sind nicht betroffen. Und es gibt gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht (zum Beispiel individuell angefertigte Produkte oder verderbliche Waren). Aber: Sobald du irgendetwas online verkaufst, das unter das Widerrufsrecht fällt, brauchst du den Button.
Wichtig: Es gibt keine Ausnahme für kleine Unternehmen oder Solo-Selbstständige. Die Pflicht gilt unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiter:innenzahl.
Wie der Widerrufsbutton aussehen und funktionieren muss
Ein paar willkürlich platzierte Wörter im Footer reichen nicht. Der Gesetzgeber stellt klare Anforderungen.
Sichtbar und jederzeit erreichbar. Der Button muss während der gesamten 14-tägigen Widerrufsfrist von jeder Unterseite aus leicht auffindbar sein. Eine Platzierung im Footer ist erlaubt — aber ein unauffälliger Textlink reicht laut Gesetzesbegründung ausdrücklich nicht. Er muss visuell hervorgehoben sein.
Klar beschriftet. Die Beschriftung muss eindeutig erkennen lassen, dass hier ein Vertrag widerrufen werden kann. „Vertrag widerrufen“ funktioniert. „Mehr Infos“ oder „Kontakt“ nicht.
Zwei-Klick-Prinzip. Der Widerruf läuft in zwei Schritten: Erst klickt deine Kundin auf den Button, dann gibt sie ein paar Basisdaten ein (zum Beispiel Bestellnummer und E-Mail-Adresse) und bestätigt den Widerruf über eine zweite Schaltfläche. Erst dann ist der Widerruf rechtsgültig.
Eingangsbestätigung. Nach dem Widerruf muss dein:e Kund:in unverzüglich eine elektronische Bestätigung per E-Mail erhalten.
DSGVO-konform. Du darfst nur die Daten erheben, die für den Widerruf wirklich notwendig sind. Einen Grund für den Widerruf darfst du zwar abfragen, aber nicht als Pflichtfeld — die Angabe muss optional bleiben. Und du darfst den Button grundsätzlich nicht hinter einem Login verstecken — außer der Vertrag selbst setzt ein Kundenkonto voraus.
Widerrufsbutton ist nicht gleich Kündigungsbutton
Eine häufige Verwechslung. Wenn du bereits einen Kündigungsbutton für Abonnements oder laufende Verträge auf deiner Website hast (in Deutschland Pflicht seit Juli 2022), ersetzt das nicht den Widerrufsbutton. Beide Funktionen haben unterschiedliche Zwecke und müssen klar voneinander getrennt sein.
Der Kündigungsbutton beendet ein laufendes Vertragsverhältnis für die Zukunft — etwa ein Fitness-Abo oder eine Kurs-Mitgliedschaft.
Der Widerrufsbutton macht einen online geschlossenen Vertrag komplett rückgängig — alle bereits erbrachten Leistungen müssen zurückgegeben oder rückerstattet werden.
Beide können und müssen nebeneinander existieren, wenn du sowohl Einzelverträge als auch Abos anbietest.
Was passiert, wenn du nichts tust?
Die Folgen sind konkret und teuer:
- Abmahnungen durch Mitbewerber:innen oder Verbraucherzentralen. Fehlerhafte oder fehlende Widerrufsrechte gehören zu den häufigsten Abmahngründen im E-Commerce.
- Bußgelder bei Verstößen (in Deutschland bis zu 50.000 Euro, in anderen EU-Ländern variieren die Höhen).
- Verlängerte Widerrufsfristen. Wenn der Button fehlt oder nicht korrekt funktioniert, verlängert sich die Widerrufsfrist deiner Kund:innen automatisch — im Worst Case auf bis zu 12 Monate. Das bedeutet: Buchungen, die du längst ausgeführt geglaubt hast, können Monate später noch storniert werden.
- Vertrauensverlust. Ein intransparenter Widerrufsprozess wirkt auf Kund:innen unprofessionell — und wird mittlerweile auch von Plattformen und Bewertungsportalen negativ bewertet.
Wie du dich als Jimdo-Kund:in vorbereitest
Wenn du deine Website mit Jimdo betreibst, ist das Wichtigste in Kürze: Wir sorgen dafür, dass der Widerrufsbutton rechtzeitig vor dem 19. Juni 2026 für deine Website bereitsteht — rechtskonform und ohne zusätzliche Kosten.
Das ist für uns Teil eines größeren Prinzips: Als KI-gestützte Wachstumsplattform für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen wollen wir, dass du dich auf dein Business konzentrieren kannst — und dich nicht selbst um technische Umsetzungen von EU-Richtlinien kümmern musst. Rechtskonformität, DSGVO, automatisierte Rechtstexte: Das läuft bei Jimdo im Hintergrund mit.
Das betrifft alle Jimdo-Websites, über die Kund:innen direkt kaufen oder buchen können — also Websites mit Online-Shop oder Jimdo Bookings. Wenn deine Website keine Shop- oder Buchungsfunktion hat oder du ausschließlich an Geschäftskund:innen (B2B) verkaufst, ändert sich für dich nichts.
Was du jetzt tun musst: nichts. Wir melden uns rechtzeitig vor dem 19. Juni bei dir. Je nachdem, welches Jimdo-Produkt du nutzt, kann der genaue Ablauf etwas unterschiedlich aussehen — in jedem Fall erklären wir dir dann Schritt für Schritt, was für deine Seite zu tun ist, wie der Button funktioniert, wo du eingehende Widerrufsanfragen einsehen kannst und was sich für deinen Arbeitsalltag ändert.
Was rechtlich begleitend passiert. Auch deine Widerrufsbelehrung muss einen Hinweis auf die neue digitale Widerrufsfunktion enthalten. Wenn du den Jimdo Rechtstexte-Manager aktiviert hast, wird deine Widerrufsbelehrung automatisch entsprechend aktualisiert — inklusive Abmahnschutz durch Trusted Shops. Du musst dich nicht selbst um Formulierungen oder Gesetzesaktualisierungen kümmern.
Ohne aktivierten Rechtstexte-Manager stellt Jimdo zwar Templates bereit, die rechtliche Richtigkeit liegt dann aber in deiner eigenen Verantwortung. Wir empfehlen den Rechtstexte-Manager ausdrücklich — gerade bei rechtlichen Änderungen wie dieser nimmt er dir eine Menge Arbeit und Abmahnrisiko ab.
Wo Jimdo an Grenzen stößt. Bei rechtlichen Grenzfällen — zum Beispiel individuell gestalteten Dienstleistungsverträgen, komplexen B2B/B2C-Mischmodellen oder besonderen Produktausnahmen vom Widerrufsrecht — ersetzt auch der beste Rechtstexte-Manager keine individuelle Rechtsberatung. Wenn du dir in deinem speziellen Fall unsicher bist, kläre das zusätzlich mit einer Fachanwaltskanzlei für IT-Recht.
Deine 5-Punkte-Checkliste bis zum 19. Juni 2026
- Prüfe, ob du betroffen bist. Schließt du über deine Website Verträge mit Verbraucher:innen ab? Dann vermutlich ja.
- Aktualisiere deine Widerrufsbelehrung. Sie muss einen Hinweis auf den neuen Button enthalten. Jimdo-Nutzer:innen mit Rechtstexte-Manager bekommen das automatisch.
- Plane die technische Umsetzung. Prüfe, welche Lösung dein Website-Anbieter bereitstellt. Bei Jimdo meldet sich das Team rechtzeitig vor dem Stichtag — du musst dich um die Lösung nicht selbst kümmern.
- Teste den Widerrufsprozess. Einmal selbst durchklicken: Ist der Button auffindbar? Funktioniert die Bestätigung? Kommt die E-Mail?
- Lege deine internen Prozesse fest. Wer bearbeitet eingehende Widerrufe? Wie dokumentierst du sie? Wie läuft die Rückerstattung?
Wenn du jetzt startest, hast du noch gut zwei Monate Zeit — das reicht, wenn du nicht bis zur letzten Woche wartest. Mit Jimdo bekommst du den technischen Rahmen automatisch mit, und mit aktiviertem Rechtstexte-Manager auch den rechtlichen.
FAQ
Ab wann gilt die Widerrufsbutton-Pflicht?
Ab dem 19. Juni 2026 EU-weit. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673, die in Deutschland (§ 356a BGB), Österreich und allen anderen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt wird. Das Datum ist verbindlich — es gibt keine Übergangsfrist mehr. Entscheidend ist, wo du deine Produkte oder Dienstleistungen verkaufst: Sobald du EU-Verbraucher:innen bedienst, gilt die Pflicht für dich.
Brauchen Selbstständige und Dienstleister auch einen Widerrufsbutton?
Ja. Die Pflicht gilt für alle über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Verträge mit Verbraucher:innen, bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Das umfasst Coaching, Beratung, Fotografie-Pakete, Kurse und fast alle digital buchbaren Dienstleistungen — unabhängig davon, ob du einen klassischen Online-Shop oder nur ein Buchungssystem nutzt.
Gilt die Pflicht auch für B2B-Geschäfte?
Nein. Wenn du ausschließlich mit anderen Unternehmen Verträge schließt, bist du nicht betroffen. Bei gemischten Modellen (B2B und B2C) greift die Pflicht, sobald Verbraucher:innen bei dir kaufen können.
Welche Strafen drohen bei Nichtumsetzung?
Abmahnungen durch Mitbewerber:innen oder Verbraucherzentralen, Bußgelder (in Deutschland bis zu 50.000 Euro, je Mitgliedstaat unterschiedlich) und eine automatische Verlängerung der Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate. Letzteres ist für viele Selbstständige das größte Risiko — Buchungen können Monate nach der Leistung noch storniert werden.
Muss der Button überall auf meiner Website sichtbar sein?
Er muss von jeder Unterseite aus leicht erreichbar sein. In der Praxis wird das meist über einen hervorgehobenen Link im Footer gelöst. Wichtig: Ein unauffälliger Textlink reicht laut Gesetzesbegründung ausdrücklich nicht.
Aktualisiert Jimdo meine Widerrufsbelehrung automatisch?
Wenn du den Jimdo Rechtstexte-Manager aktiviert hast: ja. Dann wird deine Widerrufsbelehrung automatisch an die neue Rechtslage angepasst — inklusive Abmahnschutz durch Trusted Shops. Ohne aktivierten Rechtstexte-Manager stellen wir dir zwar Templates bereit, die rechtliche Richtigkeit liegt dann aber in deiner Verantwortung. Bei individuellen Grenzfällen oder komplexen Vertragsmodellen empfehlen wir zusätzlich eine rechtliche Einzelprüfung.
Muss ich als Jimdo-Kund:in selbst einen Widerrufsbutton einbauen?
Nein. Jimdo sorgt dafür, dass die Lösung rechtzeitig vor dem 19. Juni 2026 für deine Website bereitsteht — rechtskonform und ohne zusätzliche Kosten. Das Jimdo-Team meldet sich rechtzeitig bei dir und erklärt, was konkret für deine Seite zu tun ist. Bis dahin musst du nichts selbst einrichten.
Fazit
Der 19. Juni 2026 rückt näher — und der Widerrufsbutton betrifft deutlich mehr Selbstständige, als viele denken. Wenn du über deine Website Kund:innen gewinnst, bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit betroffen.
Die gute Nachricht für Jimdo-Kund:innen: Wir sorgen dafür, dass die Lösung rechtzeitig vor dem Stichtag für deine Website bereitsteht — rechtskonform und ohne zusätzliche Kosten. Das Jimdo-Team meldet sich rechtzeitig bei dir und erklärt, was konkret zu tun ist. Falls du bis dahin Fragen rund um den Widerrufsbutton oder deine Rechtstexte hast, kannst du auch jederzeit Jimdo Companion im Chat fragen. Bis dahin kannst du dich auf dein Business konzentrieren.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Vertragsmodellen oder Unsicherheiten wende dich bitte an eine:n Fachanwält:in für IT-Recht.
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