EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Was Selbstständige und Kleinunternehmen jetzt wissen müssen



Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR. Viele lesen davon und denken sofort an große Konzerne mit eigenen Produktionslinien. Doch die Regeln betreffen genauso den kleinen Online-Shop, der Marmelade, Kerzen oder Schmuck verschickt.
Die gute Nachricht: Vieles davon kennst du wahrscheinlich schon, und das meiste ist gut machbar. Hier bekommst du den Überblick, klar und ohne Paragrafen-Deutsch.
Das Wichtigste in Kürze
- Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) gilt seit dem 12. August 2026 EU-weit unmittelbar und löst die alte Verpackungsrichtlinie von 1994 ab
- Betroffen ist, wer Verpackungen erstmals in Verkehr bringt. Die PPWR definiert das neu, mit einer wichtigen Erleichterung für viele Online-Händler:innen
- Nutzt du Standard-Versandverpackung von einem deutschen Lieferanten nur im Inland, übernimmt dein Lieferant die Pflichten. Bei eigener, importierter oder grenzüberschreitender Verpackung bleibst du verantwortlich
- Verkaufst du in andere EU-Länder, kann pro Zielland eine eigene Registrierung samt Bevollmächtigtem nötig werden. Dieser Punkt ist gerade besonders umstritten
- Wo du verantwortlich bist, gibt es keine Bagatellgrenze: Dann sind auch Kleinunternehmen dabei, unabhängig von der Menge
- In Deutschland kennst du die Basis schon: Registrierung bei LUCID plus Lizenzierung bei einem dualen System. Das bleibt bestehen
- Neu ab August 2026 sind unter anderem Stoffgrenzwerte, eine Konformitätserklärung und einheitliche Kennzeichnung. Weitere Vorgaben folgen bis 2030 und darüber hinaus
- Reine Dienstleister:innen ohne physische Produkte und Versand sind in der Regel nicht betroffen
Was ist die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)?
Die PPWR steht für „Packaging and Packaging Waste Regulation“, auf Deutsch die EU-Verpackungsverordnung. Sie will Verpackungsmüll reduzieren, Recycling verbessern und einheitliche Regeln für den ganzen EU-Markt schaffen.
Ein wichtiger Punkt, der oft verwechselt wird: Es ist eine Verordnung, keine Richtlinie mehr. Viele sprechen noch von der „Verpackungsrichtlinie“, aber die alte Richtlinie von 1994 ist damit abgelöst. Eine Verordnung gilt in allen Mitgliedstaaten direkt, ohne dass ein Land sie erst in eigenes Recht übersetzen muss.
In Deutschland wird das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) zum 12. August 2026 weitgehend durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst. Dieses verzahnt das deutsche Recht mit der PPWR.
Betrifft mich die PPWR als Selbstständige:r oder Kleinunternehmen?
Das hängt davon ab, welche Verpackung du in Verkehr bringst und wie. Grundsätzlich ist verantwortlich, wer eine Verpackung erstmals in einem EU-Land bereitstellt. Die PPWR definiert diese Rolle aber neu, und daraus entsteht für viele Online-Händler:innen eine wichtige Erleichterung.
Beziehst du Standard-Versandverpackungen von einem deutschen Lieferanten und nutzt sie nur für den Versand innerhalb Deutschlands, übernimmt künftig dein Lieferant die Verpackungspflichten, nicht du. In der Pflicht bleibst du dagegen, wenn:
- du individuell für dich angefertigte oder eigene Verpackungen unter deiner Marke nutzt,
- du grenzüberschreitend in andere EU-Länder verkaufst,
- oder du Verpackungen aus dem Ausland beziehst und befüllt an deutsche Kund:innen verschickst.
Auch die Verpackung deiner eigenen Produkte, etwa dein gebrandetes Glas oder deine Faltschachtel, fällt in der Regel in deine Verantwortung.
Wo du verantwortlich bist, gibt es keine Bagatellgrenze. Dann zählst du unabhängig von der Menge dazu, auch als Kleinunternehmen. Reine Dienstleister:innen ohne physische Produkte und Versand sind dagegen in der Regel nicht betroffen. Weil die Rollen unter der PPWR neu verteilt sind, lohnt sich im Zweifel ein kurzer Check, in welche du fällst.
Einen Sonderfall solltest du früh auf dem Schirm haben: den Verkauf in andere EU-Länder. Dort kann für dich in jedem Zielland eine eigene Registrierung und ein Bevollmächtigter vor Ort nötig werden. Das ist aktuell heftig umstritten, und einige kleine Shops stellen den EU-Auslandsversand deshalb vorerst ein. Was da gerade passiert und was das für dich heißt, liest du weiter unten.

Welche Pflichten gelten in Deutschland schon länger?
Wenn du für deine Verpackung verantwortlich bist, kennst du in Deutschland drei Schritte vermutlich bereits. Sie stammen aus dem Verpackungsgesetz und bleiben bestehen:
- Registrieren. Trag dich vor dem ersten Verschicken kostenlos im Verpackungsregister LUCID ein. Du bekommst eine LUCID-Nummer.
- Lizenzieren. Schließ einen Systembeteiligungsvertrag mit einem dualen System ab, etwa Landbell oder Interseroh. Das deckt die Entsorgungskosten deiner Verpackungen und kostet je nach Menge und Material.
- Melden. Übermittle deine Verpackungsmengen regelmäßig an das duale System und die Zentrale Stelle Verpackungsregister.
Ein Grund, das nicht aufzuschieben: Marktplätze wie Amazon, eBay oder Etsy verlangen schon seit 2021 einen Nachweis deiner LUCID-Registrierung. Ohne Registrierung darfst du dort nicht verkaufen.
Was ändert sich ab dem 12. August 2026?
Zusätzlich zu diesen bekannten Schritten bringt die PPWR neue, direkt geltende Vorgaben. Für kleine Shops sind vor allem diese relevant:
- Stoffgrenzwerte. Für Verpackungen gelten neue Grenzwerte, etwa für PFAS in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt und für Schwermetalle wie Blei und Cadmium.
- Konformitätserklärung. Für Verpackungen ist eine Erklärung nötig, die bestätigt, dass sie den Designvorgaben der Verordnung entsprechen.
- Kennzeichnung. Es kommen einheitliche Kennzeichnungen, die deinen Kund:innen die richtige Entsorgung erleichtern. Dazu gehören auch Angaben zu den Verantwortlichen auf der Verpackung.
Ob dich Konformitätserklärung und Kennzeichnung direkt treffen, hängt von deiner Rolle ab. Gestaltest du Verpackungen selbst oder lässt du sie unter eigener Marke anfertigen, stehst du stärker in der Pflicht. Nutzt du dagegen Standardverpackungen von der Stange, liegt vieles davon beim Hersteller der Verpackung.
Bis wann musst du dich registrieren?
Für die Umstellung auf das neue Recht gelten in Deutschland klare Fristen:
- Bist du neu verpflichtet und noch nicht registriert, musst du dich bis zum 12. September 2026 bei LUCID eintragen
- Bist du bereits registriert, hast du bis zum 12. November 2026 Zeit, deine Registrierung an die neuen Vorgaben anzupassen
Wenn du also schon eine LUCID-Nummer hast, prüf deine Angaben rechtzeitig. Wenn nicht, ist die Registrierung der erste und wichtigste Schritt.
Was kommt später, ab 2030?
Nicht alles gilt sofort. Viele der größeren Design-Anforderungen kommen gestaffelt bis 2030 und darüber hinaus. Du musst sie noch nicht umsetzen, aber es lohnt sich, sie im Blick zu haben:
- Recyclingfähigkeit. Verpackungen sollen bis 2030 recyclingfähig sein, nach festen Kriterien
- Rezyklat-Anteil. Für Kunststoffverpackungen kommen Mindestquoten an recyceltem Material
- Weniger Leerraum. Übergroße Verpackungen mit viel Luft werden begrenzt, gerade im Versandhandel
- Verbote und Mehrweg. Bestimmte Einwegformate werden verboten, und für einige Bereiche kommen Mehrwegquoten
Wer heute schon platzsparend und recyclingfreundlich verpackt, hat später weniger umzustellen.
Gibt es Ausnahmen für Kleinstunternehmen?
Eine generelle Befreiung für kleine Betriebe gibt es nicht. Die Registrierungspflicht kennt keine Bagatellgrenze. Es gibt aber eine wichtige Erleichterung für Kleinstunternehmen.
Lässt ein Kleinstunternehmen Verpackungen unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellen, gilt unter bestimmten Voraussetzungen nicht das Kleinstunternehmen als Erzeuger, sondern der produzierende Betrieb. Als Kleinstunternehmen zählt in der Regel, wer weniger als 10 Mitarbeitende und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz hat. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister erklärt die Erzeuger- und Herstellereigenschaft, gerade bei Eigenmarken, im Detail. Eine dieser Voraussetzungen: Dein Lieferant muss im selben EU-Land sitzen wie du. Beziehst du deine Verpackung von einem Betrieb in einem anderen EU-Land, greift die Erleichterung nicht, und du bleibst selbst Erzeuger. Ob diese Regel für dich greift, klärst du am besten mit deiner Rechtsberatung.
Und ganz ehrlich: Wir finden diese Lastenverteilung nicht fair. Kleinstunternehmen können durch die neue EU-Verpackungsverordnung mit fast denselben Anforderungen belastet werden wie große Unternehmen. Besonders umstritten ist die Pflicht, für den Versand in andere EU-Länder in jedem Zielland einen Bevollmächtigten zu benennen und dem dortigen System beizutreten. Für viele kleine Shops rechnet sich das nicht, einige stellen den EU-Auslandsversand deshalb ganz ein.
Die Lage ist hier gerade widersprüchlich. Die EU-Kommission hat selbst gefordert, diese Bevollmächtigtenpflicht abzuschaffen, und empfiehlt den Behörden, Verstöße vorerst nicht zu bestrafen, sondern nur zu verwarnen. Verbindlich ist das aber nicht: Der EU-Rat hat die geplanten Erleichterungen im Juni 2026 gestoppt, und im Parlament wird eine Ausnahme für kleine Unternehmen frühestens ab Herbst 2026 verhandelt. Bis dahin gilt die Pflicht weiter, und wie streng ein Land sie durchsetzt, ist unterschiedlich. Verlass dich also nicht allein auf die angekündigte Nachsicht: Rechne nüchtern durch, ob sich der Versand in einzelne EU-Länder noch lohnt, und behalte die Entwicklung im Blick, denn hier kann sich in den nächsten Monaten noch einiges ändern.
Was passiert, wenn du nichts tust?
Dann wird es schnell teuer. Fehlt deine LUCID-Registrierung oder deine Systembeteiligung, drohen Abmahnungen, Bußgelder und im schlimmsten Fall ein Vertriebsverbot. Marktplätze sperren dich ohne Nachweis ohnehin.
Der Aufwand für die Grundschritte ist überschaubar, das Risiko bei Nichtstun dagegen nicht. Die Registrierung früh zu erledigen ist deutlich entspannter, als auf den ersten Abmahnbrief zu warten.
Deine nächsten Schritte
Arbeite die Punkte der Reihe nach ab. Die ersten beiden sind die wichtigsten:
- Kläre deine Rolle. Verkaufst du physische Produkte, prüfe, ob du verantwortlich bist: eigene, individuelle oder importierte Verpackung und Verkauf ins EU-Ausland liegen bei dir, reine Inlands-Standardverpackung vom deutschen Lieferanten nicht.
- Registriere dich bei LUCID, kostenlos auf verpackungsregister.org. Frist: neu Verpflichtete bis zum 12. September 2026, bestehende Registrierung anpassen bis zum 12. November 2026.
- Schließ eine Systembeteiligung bei einem dualen System ab und melde deine Mengen.
- Prüfe deine Verpackungen: Stoffgrenzwerte, Kennzeichnung und ob Standard- oder eigene Verpackung.
- Denk voraus: platzsparend, recyclingfähig und möglichst wenig Material verpacken.
Und wenn du deinen Shop mit Jimdo betreibst?
Den Verkauf selbst hast du mit dem Jimdo Onlineshop abgedeckt: Produkte, Bestellungen und Bezahlung an einem Ort. Die Verpackungspflichten wie LUCID und Systembeteiligung erledigst du separat bei den zuständigen Stellen, denn sie hängen an dir als Verkäufer:in, nicht an deinem Shopsystem. Ist deine Rolle einmal geklärt, sind es aber meist nur ein paar Schritte. Du findest sie in der Liste oben.

Häufige Fragen
Betrifft die EU-Verpackungsverordnung auch Kleinunternehmer und Kleingewerbe?
Ja, sofern du für die Verpackung verantwortlich bist. Die PPWR verteilt die Rollen aber neu: Nutzt du Standard-Versandverpackung von einem deutschen Lieferanten nur im Inland, kann die Pflicht beim Lieferanten liegen. Bei eigener, importierter oder grenzüberschreitender Verpackung bist du selbst dran.
Ist die PPWR eine Richtlinie oder eine Verordnung?
Eine Verordnung. Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) löst die alte Verpackungsrichtlinie von 1994 ab. Als Verordnung gilt sie seit dem 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar, ohne nationale Umsetzung.
Muss ich meine Versandverpackung als Online-Händler:in noch selbst lizenzieren?
Das hängt von deiner Verpackung ab. Für Standard-Versandkartons von einem deutschen Lieferanten, die du nur im Inland nutzt, übernimmt künftig der Lieferant die Pflichten. Selbst verantwortlich bleibst du bei individuellen oder eigenen Verpackungen, bei importierter Verpackung und bei grenzüberschreitenden Verkäufen. Auch die Verpackung deiner eigenen Produkte gehört meist dir.
Gilt die Verpackungsverordnung auch für reine Dienstleister:innen?
In der Regel nicht. Wer keine physischen Produkte verkauft und nichts verschickt, bringt keine Verpackung in Verkehr, zum Beispiel als Coach, Berater:in oder mit digitalen Produkten. Sobald aber Waren mit Verpackung dazukommen, greift die Pflicht.
Gilt die EU-Verpackungsverordnung auch in Österreich und der Schweiz?
Österreich ja, die Schweiz nicht direkt. Österreich ist EU-Mitglied, dort gilt die PPWR seit dem 12. August 2026 genauso unmittelbar wie in Deutschland, zusätzlich zum österreichischen Verpackungsrecht. Verkaufst du aus Deutschland an österreichische Kund:innen, kann eine eigene Registrierung in Österreich nötig werden, denn die Herstellerpflichten gelten pro Land. Die Schweiz ist nicht in der EU: Für Verkäufe innerhalb der Schweiz oder Sendungen, die du dorthin verschickst, gilt die PPWR nicht. Umgekehrt greift sie aber, wenn ein Schweizer Unternehmen Verpackungen auf den EU-Markt bringt, also etwa an Kund:innen in Deutschland oder Österreich verschickt. Entscheidend ist der Markt, den du bedienst, nicht dein Firmensitz.
Was gilt, wenn ich über Plattformen wie Vinted verkaufe?
Das hängt davon ab, ob du privat oder gewerblich verkaufst. Reine Privatverkäufe, etwa wenn du gelegentlich deine eigene gebrauchte Kleidung loswirst, sind in der Regel nicht erfasst. Dann musst du dich um Verpackungspflichten nicht kümmern. Verkaufst du dagegen gewerblich, also regelmäßig und mit Gewinnabsicht, gelten dieselben Regeln wie für deinen eigenen Shop. Dann bist du für deine Versandverpackung verantwortlich und brauchst LUCID-Registrierung und Systembeteiligung, mit derselben Erleichterung wie oben: Bei Standard-Versandverpackung von einem deutschen Lieferanten im Inland kann die Pflicht beim Lieferanten liegen. Plattformen wie Vinted, Etsy oder eBay müssen außerdem prüfen, ob gewerbliche Verkäufer:innen registriert sind, und können dich sonst vom Verkauf ausschließen. Entscheidend ist also, ob du unternehmerisch handelst, nicht die Plattform selbst.
Bin ich als Kleinstunternehmen von der PPWR ausgenommen?
Eine generelle Ausnahme gibt es nicht. Es gibt aber eine Erleichterung: Lässt ein Kleinstunternehmen Verpackungen unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellen, kann unter bestimmten Voraussetzungen der produzierende Betrieb an die Stelle des Kleinstunternehmens treten. Ob das für dich gilt, solltest du rechtlich prüfen lassen.
Bis wann muss ich mich für die neuen Regeln registrieren?
Wer neu verpflichtet und noch nicht registriert ist, muss sich in Deutschland bis zum 12. September 2026 bei LUCID eintragen. Wer bereits registriert ist, hat bis zum 12. November 2026 Zeit, die Registrierung an die neuen Vorgaben anzupassen.
Hinweis
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und welche Pflichten für dich gelten, hängt von deiner Rolle, deinen Produkten und deiner konkreten Situation ab. Im Zweifel wende dich an eine fachkundige Beratung. Offizielle Informationen findest du beim Bundesumweltministerium und bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister.
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