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Gewährleistungslabel ab 27. September 2026: Was du für deinen Online-Shop jetzt wissen musst

Das Gewährleistungslabel wird ab dem 27. September 2026 für viele Onlineshops Pflicht. Verkaufst du Waren an Verbraucher:innen, musst du die neue EU-Information vor dem Kauf gut sichtbar anzeigen. Für Jimdo-Kund:innen gilt: Wir bereiten die technische Lösung rechtzeitig vor.

Du verkaufst über deine Website Produkte an Endkund:innen, etwa handgemachte Deko, Kaffee, Kleidung oder Bücher? Dann kommt zum 27. September 2026 eine neue Pflicht auf dich zu, die viele Shop-Betreiber:innen noch gar nicht auf dem Schirm haben. Ab diesem Datum musst du auf deinen Produktseiten ein standardisiertes EU-Gewährleistungslabel anzeigen, das deinen Kund:innen ihre gesetzlichen Rechte klar und einheitlich vor dem Kauf erklärt.

Form und Inhalt sind gesetzlich vorgegeben und dürfen nicht verändert werden. Wer dies ignoriert, riskiert Abmahnungen.

In diesem Artikel erfährst du, was das Label genau ist, ob und wann es dich betrifft und was du bis September 2026 konkret tun solltest. Und falls du deinen Online-Shop mit Jimdo betreibst: Wir sorgen dafür, dass die Lösung rechtzeitig bereitsteht.

Was ist das Gewährleistungslabel?

Ziel der neuen Regel ist mehr Transparenz: Verbraucher:innen sollen schon vor dem Kauf klar und EU-weit einheitlich sehen, welche Rechte sie haben, wenn ein Produkt mangelhaft ist oder kaputtgeht.

Das Gewährleistungslabel ist ein gesetzlich vorgeschriebener Pflichthinweis, mit dem du deine Kund:innen über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informierst. 

Wichtig zu wissen: In der gesamten EU gilt für Verbraucherwaren eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. 

Das Label ist kein Gütesiegel und kein Marketinginstrument, sondern eine Pflichtmitteilung. Es ist in Design, Farben und Text komplett vorgegeben. Es zeigt:

  • die gesetzliche Mindest-Gewährleistungsdauer von zwei Jahren
  • den Hinweis, dass in einzelnen EU-Ländern längere Fristen und bei Gebrauchtwaren abweichende Regeln gelten können
  • konkrete Beispiele, wann ein Gewährleistungsfall vorliegt (z. B. das Produkt entspricht nicht der Beschreibung oder funktioniert nicht richtig)
  • die möglichen Rechte deiner Kund:innen: kostenlose Reparatur, kostenloser Ersatz, Preisminderung oder Rückerstattung
  • einen QR-Code, der auf das EU-Portal „Your Europe“ verlinkt

Bislang genügte ein Hinweis auf die gesetzlichen Rechte in den AGB. Ab dem 27. September 2026 reicht das nicht mehr. Das Label muss aktiv, farbig und gut sichtbar vor Vertragsschluss auf der Produktseite oder im Checkout Prozess / Warenkorb angezeigt werden.

Neben dem Gewährleistungslabel sieht die EU noch ein zweites Label vor: das sogenannte GARAN-Label für bestimmte Herstellergarantien, die über die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren hinausgehen. Für die meisten Shops ist zunächst aber vor allem das Gewährleistungslabel relevant.

Für wen gilt die Pflicht?

Das Gewährleistungslabel betrifft alle Unternehmen, die online Waren an Verbraucher:innen (B2C) verkaufen, egal ob über den eigenen Shop, mobile Ansichten, Apps oder andere digitale Verkaufsflächen. Entscheidend ist allein, dass du an Endkund:innen verkaufst.

Es gibt keine Ausnahme für kleine Unternehmen oder Solo-Selbstständige. Die Pflicht gilt unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiter:innenzahl. Auch wenn du zusätzlich über Plattformen wie Amazon, eBay oder Etsy verkaufst, bleibst du in der Verantwortung. Reine B2B-Geschäfte fallen nicht darunter.

Wie das Gewährleistungslabel aussehen und platziert werden muss

Auch hier macht der Gesetzgeber klare Vorgaben, frei gestalten darfst du nichts.

Unverändert und farbig. Design, Farben, Layout und Texte sind EU-weit vorgeschrieben. Du darfst nichts kürzen, ergänzen, umformulieren oder ans Shop-Design anpassen. Online muss das Label in Farbe angezeigt werden.

Sichtbar und verständlich vor dem Kauf. Die Information muss aktiv wahrgenommen werden können, nicht bloß irgendwo auffindbar sein wie die AGB. In der Praxis heißt das: gut sichtbar auf der Produktseite oder in einem klar gekennzeichneten Bereich im Kaufprozess, bevor die Bestellung abgeschlossen wird. Das Label muss dabei als komplettes Element direkt sichtbar sein und darf nicht hinter einem Link oder Mouse-over versteckt werden.

Auch nach dem Kauf. Bei Fernabsatzverträgen gehört die Information zusätzlich in die Vertragsbestätigung, spätestens bei Lieferung, auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. als PDF in der Bestätigungs-E-Mail). Ein bloßer Link auf die Website reicht dafür nicht.

Was passiert, wenn du nichts tust?

Weil es sich um vorvertragliche Pflichtinformationen handelt, sind Verstöße wettbewerbsrechtlich relevant. Die konkreten Risiken: Abmahnungen durch Mitbewerber:innen oder Verbände, denn fehlerhafte oder fehlende Gewährleistungshinweise gehören zu den häufigsten Abmahngründen im E-Commerce. Dazu kommen Vertrauensverlust und mehr Support-Aufwand bei dir, wenn der Hinweis unklar ist oder fehlt. Schon kleine Darstellungs- oder Platzierungsfehler können rechtlich relevant sein, eine saubere Umsetzung senkt dein Abmahnrisiko deutlich.

Wie du dich als Jimdo Kund:in vorbereitest

Wenn du deinen Shop mit Jimdo betreibst, ist das Wichtigste in Kürze: Wir arbeiten bereits daran, dass das erforderliche Gewährleistungslabel rechtzeitig vor dem 27. September 2026 für deine Produktseiten bereitsteht, rechtskonform und an der richtigen Stelle. Du musst nichts selbst bauen.

Das ist für uns Teil eines größeren Prinzips: Unsere KI-gestützte All-in-One Software Lösung für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen hilft dir, dass du dich auf dein Business konzentrieren kannst und dich nicht selbst um die technische Umsetzung von solche EU-Richtlinien kümmern musst. Rechtskonformität wird bei Jimdo von Anfang an mitgedacht.

Was du jetzt tun musst: nichts. Wir melden uns rechtzeitig vor dem Stichtag bei dir und erklären Schritt für Schritt, was für deinen Shop zu tun ist und wie die Anzeige funktioniert.

Was rechtlich begleitend passiert. Wenn du den Jimdo Rechtstexte-Manager aktiviert hast, werden deine Rechtstexte automatisch an die neue Rechtslage angepasst, inklusive Abmahnschutz durch Trusted Shops. Wir empfehlen den Rechtstexte-Manager ausdrücklich, gerade bei Änderungen wie dieser nimmt er dir viel Arbeit und Risiko ab. Bei rechtlichen Grenzfällen ersetzt aber auch der beste Rechtstexte-Manager keine individuelle Rechtsberatung.

Übrigens: Erst kürzlich wurde mit dem Widerrufsbutton eine weitere EU-Pflicht wirksam. Auch dort hat Jimdo die technische Umsetzung für dich übernommen.

Mehr Informationen  für den Dolphin Shop hier.
Mehr Informationen für den Creator Shop hier.

Deine Checkliste bis zum 27. September 2026

  1. Prüfe, ob du betroffen bist. Verkaufst du online Waren an Verbraucher:innen? Prüfe ob dafür Ausnahmen gelten. Wenn nicht: Dann brauchst du das Gewährleistungslabel.
  2. Plane die technische Umsetzung. Prüfe, welche Lösung dein Shop-Anbieter bereitstellt. Bei Jimdo kümmern wir uns darum und melden uns rechtzeitig.
  3. Denke an die Nach-Kauf-Kommunikation. Die Information muss auch in der Bestellbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger enthalten sein.
  4. Aktualisiere deine Rechtstexte. Jimdo-Nutzer:innen mit Rechtstexte-Manager bekommen das automatisch.

Wenn du jetzt startest, hast du genug Vorlauf. Mit Jimdo bekommst du den technischen Rahmen mit und mit aktiviertem Rechtstexte-Manager auch den rechtlichen.

Fazit

Der 27. September 2026 rückt näher, und das neue Gewährleistungslabel betrifft jeden Shop, der Waren an Verbraucher:innen verkauft, ganz ohne Ausnahme. Die gute Nachricht für Jimdo-Kund:innen: Wir arbeiten schon daran, dass das Gewährleistungslabel rechtzeitig für deinen Shop bereitsteht. Das Jimdo-Team meldet sich rechtzeitig bei dir und erklärt, was konkret zu tun ist. Bis dahin kannst du dich auf dein Business konzentrieren.

Häufige Fragen zum Gewährleistungslabel (FAQ)

Ab wann gilt die Pflicht zum Gewährleistungslabel?

Die Pflicht gilt ab dem 27. September 2026, EU-weit und ohne Übergangsfrist. Grundlage ist unter anderem die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 in Verbindung mit der Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU und der Warenkauf-Richtlinie 2019/771.

Für wen gilt das Gewährleistungslabel?

Für alle Unternehmen, die online Waren an Verbraucher:innen (B2C) verkaufen. Es gibt keine Grenze nach Umsatz oder Unternehmensgröße, auch kleine Shops und Solo-Selbstständige sind betroffen. Reine B2B-Geschäfte fallen nicht darunter.

Wie muss das Gewährleistungslabel angezeigt werden?

Unverändert, farbig und gut sichtbar vor Vertragsschluss, also auf der Produktseite oder im Kaufprozess. Das Label darf nicht hinter einem Link oder Mouse-over versteckt werden und muss zusätzlich in der Bestellbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger enthalten sein.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistungslabel und GARAN-Label?

Das Gewährleistungslabel informiert über die gesetzlichen Rechte (mindestens zwei Jahre) und ist für alle B2C-Shops immer Pflicht. Das GARAN-Label kennzeichnet zusätzlich eine freiwillige, kostenlose Herstellergarantie, die das ganze Produkt abdeckt und über zwei Jahre hinaus läuft, und ist nur in diesen Fällen relevant.

Welche Strafen drohen bei Nichtumsetzung?

Vor allem wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber:innen oder Verbände, wenn das Label fehlt oder fehlerhaft angezeigt wird. Fehlerhafte Gewährleistungshinweise gehören zu den häufigsten Abmahngründen im E-Commerce.

Muss ich als Jimdo-Kund:in das Label selbst einbauen?

Nein. Jimdo arbeitet daran, dass das Gewährleistungslabel rechtzeitig vor dem 27. September 2026 für deine Produktseiten bereitsteht. Das Team meldet sich rechtzeitig bei dir und erklärt, was konkret zu tun ist.

Welche Produktgruppen fallen nicht darunter?

Das Label gilt für den Verkauf von Waren an Verbraucher:innen. Nicht darunter fallen deshalb vor allem: reine Dienstleistungen (etwa Coaching, Beratung, Fotoshootings), rein digitale Produkte wie E-Books, Software oder Downloads, die unter eigene Regeln für digitale Inhalte fallen, sowie reine B2B-Geschäfte. Gut zu wissen: Waren mit digitalen Elementen (etwa eine Smartwatch) zählen weiterhin als Ware und sind erfasst. Bei Sonderfällen wie gebrauchten Waren aus öffentlichen Versteigerungen können abweichende nationale Regeln gelten, im Zweifel lohnt ein kurzer rechtlicher Check.


Hinweis: Grundlage für das Gewährleistungslabel ist ein Zusammenspiel aus der Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU (in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/825), der Warenkauf-Richtlinie 2019/771 und der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.