KfW-Gründerkredit beantragen: So einfach geht’s!

Ein Mann zählt Geldscheine

Eure Geschäftsidee steht, aber ihr zerbrecht euch den Kopf über die Finanzierung eures Projekts? Spezielle Förderprogramme helfen Existenzgründern, den Traum vom eigenen Unternehmen umzusetzen – auch, wenn das nötige Startkapital fehlt. Kredite für Gründer machen es möglich.

Neben dem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit gibt es Förderstellen, die Gründern bei ihrem Sprung in die Selbstständigkeit helfen – zum Beispiel die KfW. Wir stellen euch die “Kreditanstalt für Wiederaufbau” vor und zeigen, für wen sie die richtige Anlaufstelle ist.

Was ist ein KfW-Kredit für Gründer und wer kann ihn beantragen?

Die KfW ist eine deutsche Förderbank, die sich besonders für Existenzgründer und kleine und mittelständige Unternehmen einsetzt. Bei der KfW könnt ihr als Gründer oder auch als bestehendes Start-up Kredite zu besonders attraktiven Konditionen beantragen, um die ersten Gründerjahre finanzieren zu können. Alle Kredite werden von dem „European Recovery Programme“ (ERP) der Europäischen Union subventioniert.

Gefördert werden die verschiedensten unternehmerischen Vorhaben – vom Kauf von Maschinen und Betriebsmitteln über Personal und Marketingmaßnahmen bis hin zum Unternehmenskauf.

KfW-Kredite können beantragt werden von:

  • Existenzgründern, auch Freiberuflern
  • jungen Unternehmen, die noch keine fünf Jahre auf dem Markt sind
  • nebenberuflich Selbstständigen
  • Unternehmensnachfolgern

Grundsätzlich kann jeder Selbstständige einen KfW-Gründerkredit beantragen. Ihr müsst lediglich in eurem Bereich ausreichend qualifiziert sein. Die Rechtsform eures Unternehmens spielt keine Rolle.

Sobald eure Geschäftsidee feststeht, empfehlen wir euch, einen überzeugenden Businessplan zu erstellen. Er ist die Grundlage für jede finanzielle Förderung, ob Gründerkredit oder Gründungszuschuss. Auch eine positive SCHUFA-Auskunft ist wichtig.

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KfW-Startgeld und mehr – welche Gründerkredite gibt es?

Für junge Gründer, Freiberufler und Start-ups hat die KfW verschiedene Förderprogramme erstellt. Die KfW-Gründerkredite „Startgeld“ und “Universell” sind besonders für Existenzgründer interessant, die kein Eigenkapital einbringen können.

Die wichtigsten Fakten:

Gründerkredit “KfW-Startgeld”: Kleinkredit für Kleinunternehmer

  • Fördersumme: Förderung bis 100.000 Euro
  • Sicherheiten: Für das KfW “Startgeld” sind Sicherheiten notwendig. Um den Kleinkredit abzusichern, sprecht ihr am besten mit eurer Bank über eure Sicherheiten, die ihr einbringen könnt (Lebensversicherungen, Sparverträge, Immobilien etc.).
  • Kein Eigenkapital notwendig: 100 % der Summe werden von der KfW finanziert.
  • Bis 5 Jahre nach der Gründung: Euer Unternehmen muss weniger als 5 Jahre alt sein.
  • Nur für kleine Unternehmen: Firmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und mit weniger als 10 Millionen Umsatz können das KfW Startgeld beantragen.

Beispiel:
Eine Friseurmeisterin will sich mit ihrem eigenen Salon selbstständig machen und benötigt 40.000 € Startkapital für den Umbau und für Betriebsmittel. Dafür beantragt sie den KfW-Gründerkredit “Startgeld”.

Gründerkredit “Universell”: KfW-Kredit für alle Unternehmensgrößen

  • Fördersumme: auch über 500.000 Euro bis maximal 25 Millionen Euro
  • Sicherheiten: für KfW-Gründerkredit “Universell” sind Sicherheiten notwendig
  • Kein Eigenkapital notwendig: 100 % der Summe können von der KfW finanziert werden
  • Bis 5 Jahre nach der Gründung: für Existenzgründer und junge Unternehmen, die nicht älter als 5 Jahre sind
  • Universell: Dieser Kredit kann von kleinen, mittleren und großen Unternehmen und für Investitionen im Ausland beantragt werden.

Beispiel:
Ein KfZ-Meister möchte eine eigene KFZ-Werkstatt aufbauen und benötigt 400.000 € für den Umbau, für Geräte, Transporter und Pkw. Er beantragt den KfW-Gründerkredit “Universell”.

“Kapital für Gründung”: KfW-Kredit als Teilfinanzierung mit Eigenanteil

  • Fördersumme: bis maximal 500.000 Euro
  • Sicherheiten: für diesen KfW-Kredit sind keine Sicherheiten notwendig
  • Eigenkapital notwendig: Mindestens 10 % oder 15 % * Eigenkapital sind notwendig, um diesen Kredit beantragen zu können.
  • Teilfinanzierung: Die KfW übernimmt bis zu 30 % bzw. 40 % * der Investition. Um auf die Gesamtsumme der Investition zu kommen, könnt ihr mit weiteren Krediten arbeiten.
  • Nebenerwerb ausgeschlossen: Wenn ihr nur nebenberuflich selbstständig seid, kommt dieser KfW-Kredit nicht infrage.
  • Nur für kleine und mittlere Unternehmen: Nur Firmen bis 250 Mitarbeiter und mit weniger als 50 Millionen € Umsatz können diese Förderung beantragen.
  • Bis 3 Jahre nach der Gründung: euer Unternehmen muss weniger als 3 Jahre alt sein

Beispiel:
Ein Unternehmer will Geschäftsanteile übernehmen und sich mit 360.000 € einkaufen. 10 % also 36.000 € bringt er als Eigenkapital ein, 40 % werden mit dem KfW-Kredit finanziert und der restliche Betrag speist sich aus einem anderen Kredit.

* Je nachdem, ob sich euer Unternehmen in den neuen oder alten Bundesländern befindet, werden unterschiedliche Prozentsätze angesetzt.

Welche Vorteile hat ein KfW-Gründerkredit?

Klassische Kredite erhalten nur Unternehmen, die bereits hohe Sicherheiten zum Beispiel in Form von Wertpapieren vorweisen können. Die meisten Existenzgründer können das allerdings nicht. Für den KfW-Kredit „Kapital für Gründung“ braucht ihr als Gründer beispielsweise gar keine Sicherheiten vorzuweisen.

Weitere Vorteile der KfW-Kredite für Gründer:

  • Günstige Zinsen mit langen Laufzeiten: die Zinsen für den Gründerkredit der KfW sind viel niedriger als bei konventionellen Krediten
  • Zinsbindung über einen festgelegten Zeitraum: die Höhe der Zinsen wird im Vorfeld festgelegt
  • Die ersten Jahre sind tilgungsfrei: Außer den Zinsen müsst ihr den Kredit am Anfang noch nicht zurückzahlen. So könnt ihr als Existenzgründer euer Business erst einmal zum Laufen bringen, bevor der Kredit in Raten zurückgezahlt werden muss.
  • Möglichkeit der Haftungsfreistellung gegenüber eurer Bank: Beim KfW “Startgeld“ übernimmt die KfW 80 % des Ausfallrisikos. Was bedeutet das ganz genau? Wenn eure Gründung scheitert, die Bank eure Sicherheiten verwertet hat und dann immer noch ein Teil des Kredits offen ist, dann trägt die KfW 80 % des Verlusts und die Bank 20 %. Bei der „ERP-Kapital für Gründung“ beträgt die Haftungsfreistellung sogar 100 %.
  • Leichtere Kreditzustimmung der Bank: Einem von der KfW geförderten Kredit wird eher zugestimmt, da das Risiko durch die Haftungsfreistellung für die Bank geringer ist.
  • Flexible Kombination mit anderen Fördermitteln: Die KfW-Kredite können zusammen mit anderen Förderungen beantragt werden.

Wichtig zu wissen: Trotz Haftungsfreistellung gegenüber der Bank, haftet ihr als Kreditnehmer immer zuallererst persönlich für die Rückzahlung des Kredits.

KfW-Kredit für Gründer beantragen – So geht’s!

Einen KfW-Gründerkredit beantragt ihr nicht direkt bei der KfW, sondern bei eurer Bank. Der erste Schritt führt euch also zu einem Termin mit eurer Hausbank, wo ihr euer Vorhaben mit eurem Berater besprecht. Es ist übrigens egal, bei welcher Bank ihr seid, da die KfW mit allen Instituten zusammenarbeitet.

5 Schritte zum KfW-Gründerkredit:

  1. Finanz – und Businessplan erstellen: Für jeden Kreditantrag braucht ihr einen Businessplan samt Rentabilitätsvorschau. Wie ihr ganz einfach einen Businessplan erstellt, erfahrt ihr in diesem Artikel.
  2. Antragsformular besorgen: Die Antragsformulare erhaltet entweder direkt bei eurem Banktermin oder online auf der Website der KfW.
  3. Antragsformular und Anlagen ausfüllen: Im Antragsformular gebt ihr Informationen zu eurem Businessplan, zu eurem Unternehmen und eventuell zu weiteren Krediten an. Auch eure Schufa-Auskunft müsst ihr beilegen.
  4. Antrag einreichen: Wenn ihr eure vollständigen Unterlagen bei eurer Bank eingereicht habt, wird sie euren Kredit beantragen.
  5. Kredit wird geprüft: Die KfW überprüft eure Unterlagen und entscheidet über die Förderung.

Tipp: Um im Vorfeld herauszufinden, welche regionalen und überregionalen Förderungen sich in eurem Fall noch lohnen, bieten sich Existenzgründerberatung an. Die meisten Städte und Landkreise, sowie die IHK bieten diese Art von Beratungsgesprächen kostenlos an.

Jetzt wisst ihr, welche Arten von Gründerkrediten die KfW anbietet und wie der Antrag funktioniert. Also braucht ihr nur noch zum Hörer zu greifen und einen ersten Termin bei eurer Bank zu vereinbaren und ihr seid eurem Traum vom eigenen Unternehmen vielleicht schon ein Stück näher.

KfW-Kredite sind jedoch nicht die einzigen Fördermaßnahmen, die es für Existenzgründer gibt. Lest mehr zum Gründungszuschuss oder dem Einstiegsgeld der Arbeitsagentur in unserem Blog!

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Anna Ulbricht
Anna arbeitet als Texterin und Übersetzerin für Jimdo und Unternehmen im Bereich Marketing, E-Commerce und Tourismus. Ihre Leidenschaft ist Reisen – und wenn sie nicht unterwegs ist, trefft ihr sie vielleicht beim Mountainbiken in den Harburger Bergen.
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