Selbstständig im Nebenberuf – das müsst ihr wissen

Zwei junge Selbstständige arbeiten gemeinsam an ihrem Schreibtisch.

Einen festen Job zu haben und trotzdem selbstständig zu sein, ist eine großartige Möglichkeit, den eigenen Traum zu verwirklichen. Das beste Beispiel: Apple-Mitbegründer Steve Wozniak war bei Hewlett-Packard angestellt, während er in seiner Freizeit am allerersten Apple Computer bastelte. Was danach geschah, ist IT-Geschichte.

Ihr habt also eine tolle Geschäftsidee oder wollt eure Leidenschaft zum Beruf machen? Doch ihr möchtet den sicheren Hafen der Festanstellung nicht verlassen? Dann ist eine nebenberufliche Selbstständigkeit genau das Richtige für euch.

Hier lest ihr, welche Vorteile es hat, nebenbei auf eigene Rechnung zu arbeiten, und was ihr aus rechtlicher und finanzieller Sicht beachten müsst.

Bitte beachtet, dass wir in diesem Artikel Informationen zusammenstellen, jedoch keine Rechtsberatung anbieten können und dürfen.

Welche Vorteile hat eine nebenberufliche Selbstständigkeit?

Vor allem natürlich einen: Ihr bezieht Monat für Monat weiterhin euer reguläres Gehalt aus eurer Festanstellung. Ihr seid finanziell abgesichert und nicht darauf angewiesen, dass euer Unternehmen von Anfang an die großen Gewinne einfährt. Dennoch könnt ihr euch mit relativ geringem Risiko ein Zubrot verdienen.

Und nicht zu vergessen: Als euer eigener Chef könnt ihr euch selbst verwirklichen – sowohl kreativ als auch unternehmerisch. Niemand sagt euch, welche Projekte ihr angehen oder wie ihr sie erledigen sollt. Doch diese Freiheit will gelernt sein. Wie bei allem im Leben werdet ihr Fehler machen. Aber ihr werdet aus ihnen lernen und es in Zukunft besser machen. Eure nebenberufliche Selbstständigkeit ist genau dieser Sandkasten, in dem ihr euch ohne großen finanziellen Druck ausprobieren könnt.

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Krankenversicherung als nebenberuflich Selbständiger

Als Selbstständiger im Nebenberuf müsst ihr euch obendrein nicht selbst krankenversichern. Die hohen Kosten einer freiwilligen Krankenversicherung bleiben euch damit erspart. Ihr seid weiterhin über euren Arbeitgeber pflichtversichert und müsst nicht die vollen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge bezahlen. Unterm Strich spart ihr damit mehrere hundert Euro pro Monat, die ihr in euer Business investieren könnt.

Doch Vorsicht: Es muss klar sein, was eure Haupt- und was eure Nebenbeschäftigung ist. Eure Selbstständigkeit sollte also nicht mehr Zeit beanspruchen als eure Festanstellung oder euch mehr Geld einbringen. Sonst kann es sein, dass eure Krankenkasse euch als hauptberuflich selbstständig einstuft. Dann kommen erhebliche Kosten auf euch hinzu, weil ihr euch selbst versichern müsst.

Eine gesetzliche Obergrenze gibt es weder für Arbeitszeit noch für Einkommen. Maximal 18 Stunden Arbeit pro Woche als Selbstständiger sind aber ein guter Richtwert.

Bleibt also stets in Kontakt mit eurer Krankenkasse und informiert sie über Einnahmen und Arbeitszeiten eurer Selbstständigkeit. So vermeidet ihr teure Überraschungen.

Was müsst ihr in Bezug auf euren Arbeitgeber beachten?

Aus rechtlicher Sicht ist es euch freigestellt, neben eurem Hauptberuf noch einer anderen Beschäftigung nachzugehen. Da ihr in erster Linie aber immer noch Angestellter seid, müsst ihr ein paar Dinge berücksichtigen.

Eure Selbstständigkeit darf sich nicht negativ auf euren Hauptberuf auswirken. Ihr dürft also keine Arbeitsstunden verpassen und die Qualität eurer Arbeit darf nicht merklich leiden. Zudem dürft ihr mit eurer selbstständigen Tätigkeit nicht in direkte Konkurrenz zu eurem Arbeitgeber treten. Oft steht eine entsprechende Klausel bereits in eurem Arbeitsvertrag. Klärt also unbedingt mit eurem Arbeitgeber ab, ob er keine Einwände gegen eure Nebenbeschäftigung hat.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Gründung?

Das grundsätzliche Verfahren ist dasselbe wie bei einer Gründung in Vollzeit. Unter anderem wählt ihr eine Rechtsform für euer Unternehmen, meldet es beim Finanzamt an und holt euch die nötigen Genehmigungen – zum Beispiel vom Gewerbeamt.

Die Förderungen der Bundesagentur für Arbeit bleiben euch jedoch verwehrt. Denn Gründungszuschuss und Einstiegsgeld richten sich an Personen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig wollen. Die KfW bietet allerdings Kredite für Gründer, die ihr Unternehmen zumindest zu anfangs im Nebenerwerb betreiben wollen. Ein Blick auf die Website der KfW kann sich also für euch lohnen.

Solltet ihr keine Förderung beantragen, zwingt euch niemand, einen Businessplan für euer Unternehmen zu schreiben. Wir empfehlen es aber trotzdem. Denn das ungeliebte Dokument ist eine gute Gelegenheit, über die Ausmaße eurer Gründung nachzudenken. Wie viel Startkapital braucht ihr, wer sind eure größten Konkurrenten und wie rekrutiert ihr überhaupt neue Kunden? All das und mehr beantwortet ihr in eurem Businessplan.

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Wie sieht es mit dem Thema Steuern aus?

Wie jeder andere Unternehmer seid ihr auch im Nebenberuf umsatzsteuerpflichtig. Das heißt, ihr müsst von euren Kunden Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt abführen. Es sei denn, ihr nehmt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Dann seid ihr von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Unabhängig davon müsst ihr das Einkommen aus eurer Selbstständigkeit natürlich ganz normal versteuern. Dazu gebt ihr bei eurer Einkommensteuererklärung einfach alle Umsätze eures Unternehmens an und fertig ist die Steuer.

Gibt es eine Verdienstgrenze für Selbständige im Nebenberuf?

Grundsätzlich gilt: nein. Solange eure Einnahmen nicht das Einkommen aus eurem Hauptberuf übersteigen, könnt ihr so viel dazuverdienen, wie ihr möchtet. Ansonsten droht euch Ärger mit der Krankenkasse (siehe oben). Es gibt jedoch Ausnahmen für Arbeitssuchende und Rentner.

Bezieht ihr Arbeitslosengeld I, dürft ihr maximal 165 pro Monat als Selbstständiger dazuverdienen. Ansonsten droht eine Kürzung der Leistungen vom Arbeitsamt.

Bekommt ihr Arbeitslosengeld II, gilt: 100 Euro im Monat sind stets anrechnungsfrei. Bis 1.000 Euro monatlich sind es bis zu 20 Prozent,  bis 1.200 Euro monatlich wird noch zu 10 Prozent anrechnungsfrei gestellt.
Für Beschäftigte mit Kindern beträgt die Grenze 1.500 Euro.

Mehr Infos zur Berechnung findet ihr in dieser Broschüre zur Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Wichtig: Bezieht ihr ALG I oder II, müsst ihr stets euren Zusatzverdienst bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter anmelden. Ansonsten drohen empfindliche Strafen.

Seid ihr bereits in Rente und habt die Regelaltersgrenze erreicht, könnt ihr euch so viel dazu verdienen, wie ihr möchtet. Habt ihr das Regelalter noch nicht erreicht, gibt es einige Einschränkungen.

Zunächst müsst ihr euren Rentenversicherungsträger über eure selbstständige Tätigkeit informieren, denn das Einkommen kann sich auf eure Rentenzahlung auswirken. Grundsätzlich sind bis zu 6.300 Euro im Kalenderjahr anrechnungsfrei möglich. Jeder zusätzliche Gewinn wird durch 12 geteilt und mit 40 Prozent auf eure Rente angerechnet.

Überlegt euch also genau, in welcher Höhe ein Zusatzverdienst sich für euch lohnt. Denn möglicherweise bleibt euch später unterm Strich weniger.

Hat die nebenberufliche Selbstständigkeit auch einen Haken?

Den gibt es und dieser heißt ganz simpel: Zeit. Unternehmer zu sein ist eine zeitaufwendige Angelegenheit – auch wenn ihr es nur im Nebenerwerb macht. Ihr müsst Kunden akquirieren, Rechnungen schreiben und eure Projekte abarbeiten. Und das alles, während ihr den Rest eurer wertvollen Zeit immer noch als Angestellte ackert.

Dieses knappe Zeitbudget solltet ihr nicht unterschätzen. Ein Tag hat nur so viele Stunden, eine Woche nur so viele Tage. Lasst es also langsam angehen und erwartet nicht, dass ihr mit eurem Unternehmen bereits von Beginn an die großen Sprünge macht.

Irgendwann wird auch eure Motivation zum Thema werden. Denn egal, wie gerne ihr in eurer Freizeit an euren Projekten werkelt, ihr werdet euch zwangsläufig fragen, WARUM ihr so viel eurer Freizeit opfert. Schließlich zwingt euch ja niemand, ihr macht es ja nur aus Spaß. Und finanziell seid ihr eh nicht auf das Einkommen aus eurer Selbstständigkeit angewiesen. Spätestens dann werdet ihr merken, wie ernst es euch mit eurem Business ist.

Ob ihr euch lieber die Zeit für euch nehmt oder ob ihr euch durchbeißt. Doch ganz egal, wie ihr euch entscheidet: Am Ende wisst ihr, ob ihr eher der Unternehmertyp seid oder ob das Angestelltendasein für euch das Richtige ist.

Mit eurer nebenberuflichen Selbstständigkeit legt ihr den Grundstein für euren Erfolg. Denn auch ein kleiner Schritt nach vorn ist ein Schritt nach vorn. Und wer weiß, vielleicht könnt ihr euch schon bald nicht mehr vor Aufträgen retten und seid bereit dazu, euer Unternehmen in Vollzeit zu führen.

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Stefan Sturm
Stefan ist Redakteur bei Jimdo und schreibt zu allen Themen rund um Website, Onlineshop und Selbstständigkeit.
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